Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Beschluss:

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und
    sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Die vor, während und nach der ersten und erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 01.12.2009 und 03.06.2010 (Anlage 1 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Teams Stadtplanung vom 01.12.2009 und 03.06.2010 (Anlage 1 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung mit deren Begründung zu benachrichtigen.

 

b) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
    gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Privaten (Anlage 4 und Anlage 9 zur Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im Vermerk des Teams Stadtplanung vom 03.02.2010 und 03.06.2010 (Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Privaten wird auf die Ausführungen des Vermerks des Teams Stadtplanung vom 03.02.2010 und 03.06.2010 (Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.

c) Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan 243 Norderstedt „Siedlung an der Tarpenbek“, Gebiet östlich Ulzburger Straße und Kiebitzreihe/südlich Krayenkamp/westlich Flurstück 30/4 und 54/3, Flur 8, Gemarkung Harksheide/nördlich Flurstück 21/6 und teilweise 21/2, Flur 8, Gemarkung Harksheide, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B – Text – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom 03.06.2010 als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 03.06.2010 (Anlage 8) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.