Sitzung: 03.06.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage: B 10/0228
Beschluss:
a) Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die vor, während und nach der ersten und erneuten öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im
Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 01.12.2009 und
03.06.2010 (Anlage 1 dieser Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt,
nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes
des Teams Stadtplanung vom 01.12.2009 und 03.06.2010 (Anlage 1 dieser Vorlage,
Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind
Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis
der Abwägung mit deren Begründung zu benachrichtigen.
b) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der
Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die vor, während und
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen von Privaten
(Anlage 4 und Anlage 9 zur Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen im
Vermerk des Teams Stadtplanung vom 03.02.2010 und 03.06.2010 (Anlage 3 dieser
Vorlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw.
zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Privaten wird auf
die Ausführungen des Vermerks des Teams Stadtplanung vom 03.02.2010 und
03.06.2010 (Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen.
Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis
der Abwägung und deren Begründung zu benachrichtigen.
c) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan 243 Norderstedt „Siedlung an der
Tarpenbek“, Gebiet östlich Ulzburger Straße und Kiebitzreihe/südlich
Krayenkamp/westlich Flurstück 30/4 und 54/3, Flur 8, Gemarkung
Harksheide/nördlich Flurstück 21/6 und teilweise 21/2, Flur 8, Gemarkung
Harksheide, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil
B – Text – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom 03.06.2010 als
Satzung. Die Begründung in der Fassung vom 03.06.2010 (Anlage 8) wird
gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.