Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 277 Norderstedt "Verlegung der Poppenbütteler Straße nach Norden zum Knoten Schleswig-Holstein-Straße/Stormarnstraße", Gebiet: westliche Begrenzung: Schleswig-Holstein-Straße, östliche Begrenzung: Glasmoorstraße, südliche Begrenzung Poppenbütteler Straße, nördliche Begrenzung: ca. 240 m nördlich der Poppenbütteler Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 15.06.2010 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 15.06.2010 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 277 Norderstedt "Verlegung der Poppenbütteler Straße nach Norden zum Knoten Schleswig-Holstein-Straße/Stormarnstraße" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·              Klimaanalyse der Stadt Norderstedt   Stand: 11/1993

·              Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
   der Stadt Norderstedt    Stand: 12/2007

·              Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
   Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der   
   Lärmminderungsplanung   Stand: 2005

·              Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht   Stand: 12/2007

·              Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten   Stand: 2000

·              Stichtagsmessungen/GrundwassergleichenpläneStand:   1992 / 93 /
      95 / 98 / 99 /
      2000 / 03 /
      04 / 05

·              Orientierende Luftschadstoffmessungen an
   vier verkehrsexponierten Standorten    Stand: 2005

·              Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
   Luftqualitätsgüte Norderstedt   Stand: 2007

·              FFH-Vorprüfung der Verträglichkeit gemäß § 34 (1) BnatSchG   Stand: 05/2010

·              Naturschutzfachliche Erfassung und Bewertung   Stand: 06/2009

·              Bewertung der Umweltauswirkungen und
   Artenschutz-Fachbeitrag   Stand: 09/2009

·              Grünplanerischer Fachbeitrag   Stand: 06/2010

·              Grünplanerischer Fachbeitrag - Text   Stand: 06/2010

·              Schalltechnische Untersuchung   Stand: 12/2009

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.