Sitzung: 21.09.2010 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48
Vorlage: B 10/0331
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
Punkt 1 – bis Punkt 6
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 225 Norderstedt, 1.
Änderung "Ehemalige Feuerwache ", Gebiet: Nördlich Segeberger
Chaussee/Haus-Nr. 229 - 235 bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage
4) und dem Teil B - Text - (Anlage 5 ) in der zuletzt geänderten Fassung vom
02.09.2010, als Satzung.
Die
Begründung in der Fassung vom 02.09.2010 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 48 Ja-Stimmen
einstimmig angenommen.