Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 288 Norderstedt "Kleingartenanlage Pilzhagen-West", Gebiet: Nördlich Pilzhagen, zwischen Kirschenkamp und vorhandener Kleingartenanlage Pilzhagen beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 08.10.2010 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 der Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:


- Neuerrichtung einer Kleingartenanlage einschl. Stellplatzanlage
- Sicherung der verkehrlichen Erschließung über die Straße Pilzhagen
- Schutz des Baumbestandes entlang der Straßen Pilzhagen und Kirschenkamp

- Anlage eines Parkplatzes für Besucher des Naherholungsgebietes
- Sicherung der Straßenverkehrsfläche Kirschenkamp

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.: 194, Gebiet : „Dauerkleingärten Waldbühnenweg“, östlich Kirschenkamp/ nördlich Waldbühnenweg wird im überplanten Bereich aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 288 Norderstedt "Kleingartenanlage Pilzhagen-West", Gebiet: Nördlich Pilzhagen, zwischen Kirschenkamp und vorhandener Kleingartenanlage Pilzhagen die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 08.10.2010 (Anlage 4 der Vorlage) wird als Grundlage für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1,2,3,4,6,7,8,9 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.