Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Antrag von Frau Plaschnick zum Beschlussvorschlag

Die Gemeinbedarfsflächen sind zu erhalten. Der zweite Absatz wird im Beschlussvorschlag gestrichen.

 

Der Antrag wurde mit 1 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sind sich einig, die Tatsache, dass ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, in den Beschluss mit aufzunehmen. Der entsprechende Satz im Sachverhalt der Vorlage wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt "Garstedter Dreieck West", Gebiet: beidseitig Buschweg / zwischen Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 der Vorlage) in der Fassung vom 15.10.2010 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 15.10.2010 (Anlage 4 der Vorlage) wird gebilligt.

 

Abweichend zum Aufstellungsbeschluss vom 04.09.2008 wird das seinerzeit explizit genannte Planungsziel „Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Infrastruktureinrichtungen“ nicht  mehr verfolgt.

 

Ferner wird der Plangeltungsbereich im Norden durch zusätzliche Verkehrsflächen im Verlauf Friedrichsgaber Weg erweitert, durch Beschränkung auf die erforderlichen Flächen für die Regenrückhaltung (Regenrückhaltebecken) reduziert und im Süden durch zusätzlichen Bedarf an Verkehrsflächen in den Knotenpunkten Stettiner Straße/Kohfurth, Marommer Straße/Kohfurth und Könsliner Weg/Kohfurth erweitert.

 

Zur Qualitätssicherung der zukünftigen baulichen Entwicklung des Wohnquartiers soll das städtebauliche Konzept als Anlage im städtebaulichen Vertrag rechtsverbindlich verankert werden.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 280 Norderstedt "Garstedter Dreieck West" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                             Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                            Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                                                                                                                                    Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                        Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                 Stand:                                                                                                                    1992/93/95/98/99/
                                                                                                00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten                                                                                                                  Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                                                                       Stand: 2007

·         Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag                            Stand:15.10.2010

·         Lärmtechnische Untersuchung                                                      Stand:08.10.2010

·         Grundwasseruntersuchung                                                  Stand14.06.1999

·         Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Grundwasser       Stand: 06.10.2009

·         Gutachterliche Stellungnahme zum baumverträglichen Bauen im Grundwasser
                                                                                    Stand 30.05.2009

·         Baumgutachterlicher Kurzbefund                                              Stand: 03.12.2009

·         Datengestützte, faunistische Potenzialabschätzung                      Stand 15.04.2009

·         Bestandsaufnahme Bäume – Biotoptypen                            Stand März 2009

·         Kurzstellungnahme zur artenschutzrechtlichen Notwendigkeit der Bereitstellung von Kompensationsgrünländern für die Breitflügelfledermaus       Stand 06.09.2009

·         Käfergutachten Eremit                                                       Stand 25.03.2010
 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung:

Die so geänderte Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen,0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.