Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 145 Nord, 1. Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost", Gebiet: Östlich Poppenbütteler Straße/südlich Glashütter Damm/ westlich und nördlich Fußwege zur Schwentinestraße Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 07.10.2010 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 07.10.2010 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 145 Nord, 1. Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005 Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                  Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
                   Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand:                  1992/93/95/98/99/
                                                      00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
                                    Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt
                   Stand: 2007


sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.