Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) vom 13.07.2006 (GVOBl. 2006, S. 158) wird die Gebietsabgrenzung für das Gebiet „Norderstedt-Mitte" in Norderstedt beschlossen.

 

Die Gebietsabgrenzung ist in der Planzeichnung vom 15.11.2010 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Gebiet „Norderstedt-Mitte“ werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Stärkung und Sicherung des Standorts als Nahversorgungszentrum für die im Stadtteil Norderstedt-Mitte lebende Bevölkerung

·         Förderung der lokalen Wirtschaft

·         Verbesserung des Images und Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Zentrum

·         Profilierung des Zentrums als kulturelles Zentrum und Dienstleistungsstandort für die gesamte Stadt

 

Im Gebiet können sich private Partnerschaften zur Attraktivitätssteigerung des Bereichs bilden. Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Gewerbetreibende können gemeinsam die im PACT-Gesetz aufgeführten Rechte ausüben. Sie benennen eine Aufgabenträgerin oder einen Aufgabenträger und übertragen ihr oder ihm das Recht zur Antragstellung und Durchführung der geplanten Maßnahmen.

 

Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 2 PACT-Gesetz).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.