Sitzung: 14.12.2010 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Enthaltungen: 6
Vorlage: B 10/0535
Beschluss
a)
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer in der Anlage 3) werden
berücksichtigt
1, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6 und 5.7
teilweise
berücksichtigt
keine
nicht berücksichtigt
keine
zur
Kenntnis genommen
2, 3, 4, 5.5 und 6
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
2.2, 4.2 und 4.3
teilweise
berücksichtigt
1.2, 2.1 und 4.1
nicht berücksichtigt
1.3
zur
Kenntnis genommen
1.1, 3
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Billigung
des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet „Schmuggelstieg“
Das städtebauliche Entwicklungskonzept (Anlage 2) für das Fördergebiet „Schmuggelstieg“ in der Fassung vom 15.11.2010 wird gemäß § 171 b gebilligt. Auf dieser Grundlage sind die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet zu entwickeln.
d)
Beschluss
über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebiets „Schmuggelstieg“
Die
förmliche Festlegung des Stadtumbaugebiets „Schmuggelstieg“ wird gemäß
§§ 171 a – b BauGB (Stadtumbaugebiet) vorbehaltlich der
Zustimmung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein beschlossen
(Anlage 1).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 42 Ja-Stimmen
und 6 Enthaltungen einstimmig angenommen.