Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6

Beschluss

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 257 A Norderstedt "Südlicher Scharpenmoorpark“ Gebiet: nördlich Ohechaussee/ westlich Schwarzer Weg / nördliche Grenze Flurstück 35/2 / westliche Begrenzung durch Baustoffhandel und Regenrückhaltebecken, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept  (Anlage 2) vom 30.11.2010 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6-11.der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.