Sitzung: 03.02.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 11/0013
Beschluss
a) Entscheidung
über die Behandlung der Ergebnisse aus der Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3(2) und 4(2) BauGB)
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang werden zur Kenntnis
genommen:
Innenministerium des Landes
SH, Abt. Landesplanung vom 8.2.2010 (Anlage.3)
Kreis Segeberg, Die Landrätin
vom 11.03.2010 (Anlage.4)
Stellungnahmen Privater im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB gingen nicht ein.
b) Abschließender Beschluss
Aufgrund des § 5 BauGB i.V.
mit § 28 GO beschließt die
Stadtvertretung die 1. Flächennutzungsplanänderung als Planzeichnung in der
Fassung vom .14.12.2010 abschließend (Anlage.1). Die textliche Begründung mit
Stand 18.01.2011 wird in der Fassung der Anlage.2 dieser Vorlage gebilligt.
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, die 1. Flächennutzungsplanänderung zum FNP 2020 (2008) bei der
höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung
der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 JA-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.