Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

a)    Entscheidung über die Behandlung der Ergebnisse aus der Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3(2) und 4(2) BauGB) 

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang werden zur Kenntnis genommen:

 

Innenministerium des Landes SH, Abt. Landesplanung vom 8.2.2010 (Anlage.3)

Kreis Segeberg, Die Landrätin vom 11.03.2010 (Anlage.4)

 

Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB gingen nicht ein.

 

b)     Abschließender Beschluss

 

Aufgrund des § 5 BauGB i.V. mit  § 28 GO beschließt die Stadtvertretung die 1. Flächennutzungsplanänderung als Planzeichnung in der Fassung vom .14.12.2010 abschließend (Anlage.1). Die textliche Begründung mit Stand 18.01.2011 wird in der Fassung der Anlage.2 dieser Vorlage gebilligt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 1. Flächennutzungsplanänderung zum FNP 2020 (2008) bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 JA-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.