Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

a)    Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

       Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen       folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt          mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden

 

berücksichtigt

 

9.3, 9.4, 9.5, 10.2, 10.3

 

teilweise berücksichtigt

 

......................

 

nicht berücksichtigt

 

8.6,

 

zur Kenntnis genommen

 

1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.7, 8.8, 9.1, 9.2, 9.6, 10.1, 10.4, 10.5

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)     Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden

 

berücksichtigt

 

2.

 

teilweise berücksichtigt

 

......................

 

nicht berücksichtigt

 

1.2

 

zur Kenntnis genommen

 

1.1, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser

 Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

c)     Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 277 Norderstedt "Verlegung der Poppenbütteler Straße nach Norden zum Knoten Schleswig-Holstein-Straße/Stormarnstraße", Gebiet: westl. Begrenzung: Schleswig-Holstein-Straße, östl. Begrenzung: Glasmoor Straße, südl. Begrenzung: Poppenbütteler Straße, nördl. Begrenzung: ca. 240 m nördlich der Poppenbütteler Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.01.2011 als Satzung.

       Die Begründung in der Fassung vom 17.01.2011 (Anlage 8)  wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.