Sitzung: 17.02.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 11/0041
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
9.3, 9.4, 9.5, 10.2, 10.3
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
8.6,
zur Kenntnis genommen
1., 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8.1, 8.2, 8.3, 8.4,
8.5, 8.7, 8.8, 9.1, 9.2, 9.6, 10.1, 10.4, 10.5
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden
berücksichtigt
2.
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
1.2
zur Kenntnis genommen
1.1, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8, 1.9
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser
Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die
Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr.
277 Norderstedt "Verlegung der Poppenbütteler Straße nach Norden zum
Knoten Schleswig-Holstein-Straße/Stormarnstraße", Gebiet: westl.
Begrenzung: Schleswig-Holstein-Straße, östl. Begrenzung: Glasmoor Straße, südl.
Begrenzung: Poppenbütteler Straße, nördl. Begrenzung: ca. 240 m nördlich der
Poppenbütteler Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage
6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom
17.01.2011 als Satzung.
Die
Begründung in der Fassung vom 17.01.2011 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.