Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden

 

 

berücksichtigt

 

Punkt 2;   Punkt 3;   Punkt 4.5;   Punkt 5;   Punkt 6;

 

teilweise berücksichtigt

 

 

nicht berücksichtigt

 

 

zur Kenntnis genommen

 

Punkt 1;     Punkt 4.1-4.4 + 4.6 – 4.7;

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 ) werden

 

berücksichtigt

 

Punkt 1;  . Punkt 2;    Punkt 3.1 + 3.2;... Punkt 5.2;... Punkt 6.1 – 6.4;... Punkt 9;

 

teilweise berücksichtigt

 

Punkt 2;    Punkt 7.2

 

nicht berücksichtigt

 

Punkt 3.3 ;   Punkt 4;... Punkt 5.1;... Punkt 7.1;... Punkt 8.1 + 8.2;   Punkt 10.1 – 10.4;

 

 

 

zur Kenntnis genommen

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser

 Vorlage Bezug genommen.

 

b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 145 Nord Norderstedt, 1. Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost", Gebiet: Östlich Poppenbütteler Straße / südlich Glashütter Damm / westlich und nördlich Fußwege zur Schwentinestraße Teil A – Planzeichnung (Anlage 7 ) und Teil B – Text (Anlage 8 ) in der Fassung vom 17.02.2011 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 17.02.2011 (Anlage 9 ) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 145 Nord Norderstedt, 1. Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                             Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                                                              Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                                                                                                                                                                 Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                   Stand:  1992 - 2007/

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten                                                                                                                          Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                                                                                       Stand: 2007

·         Ergebnisse der Altlastenuntersuchungen                                     Stand 2010

·         Faunistische Potentialabschätzung                                                          Stand 2010

 

sind gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.