Sachverhalt
Herr
Kumeth hatte für die Fraktion DIE LINKE in der Sitzung des Ausschusses für
Schule und Sport am 01.12.2010 zu TOP 11.1 „Mittagsverpflegung
Lessing-Gymnasium“ folgende Anfrage zu Protokoll gegeben:
Im
Lessing-Gymnasium soll nach unseren Informationen im Oktober ein HASPA-Terminal
zum Laden von Geldkarten und zur bargeldlosen Bezahlung der Mittagsverpflegung
aufgestellt worden. Die HASPA soll darüber hinaus die Software für die
Essensmeldungen und die Abrechungs-Abwicklung gesponsort haben.
Dies
dürfte zwar durch § 29 SchulG gedeckt sein, allerdings sollen im Oktober auch
Kontoeröffnungsgespräche geführt worden sein.
Hierzu
stellen sich folgende Fragen:
1.
Ist dieses Vorgehen der HASPA der Verwaltung bekannt ?
2.
Wenn tatsächlich Kontoeröffnungsgespräche auf dem Schulgelände stattgefunden
haben
sollten, sind diese nach unserer Meinung
ein Verstoß gegen § 29 Abs. 3 SchulG anzusehen.
Stimmt die Verwaltung dieser Sichtweise zu
?
3.
Muss in diesem Zusammenhang nach § 29 Abs. 6 SchulG die Schulaufsichtsbehörde
eingeschaltet werden oder wurde diese
bereits benachrichtigt ?
Antwort
des Fachamtes:
Zu
1.:
Dieses
Vorgehen der HASPA ist der Verwaltung nicht bekannt.
Zu
2.:
Von
der Schulleiterin des Lessing-Gymnasiums wie auch von dem Schulleiter des
Gymnasiums Harksheide, wo ebenfalls Terminals zum bargeldlosen Erwerb der Bons
für die Mittagsverpflegung aufgestellt worden sind, ist der Verwaltung
mitgeteilt worden, dass keine Kontoeröffnungsgespräche geführt
worden sind.
Insofern
liegt auch kein möglicher Verstoß gegen § 29 SchulG vor.
Zu
3.:
Aus
der Beantwortung zu 2. ergibt sich, dass kein Verstoß vorliegt und insofern
auch die Schulaufsicht nicht eingeschaltet werden muss.