Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt

 

Herr Kumeth hatte für die Fraktion DIE LINKE in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 01.12.2010 zu TOP 11.1 „Mittagsverpflegung Lessing-Gymnasium“ folgende Anfrage zu Protokoll gegeben:

 

Im Lessing-Gymnasium soll nach unseren Informationen im Oktober ein HASPA-Terminal zum Laden von Geldkarten und zur bargeldlosen Bezahlung der Mittagsverpflegung aufgestellt worden. Die HASPA soll darüber hinaus die Software für die Essensmeldungen und die Abrechungs-Abwicklung gesponsort haben.

Dies dürfte zwar durch § 29 SchulG gedeckt sein, allerdings sollen im Oktober auch Kontoeröffnungsgespräche geführt worden sein.

 

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

 

1. Ist dieses Vorgehen der HASPA der Verwaltung bekannt ?

 

2. Wenn tatsächlich Kontoeröffnungsgespräche auf dem Schulgelände stattgefunden haben

    sollten, sind diese nach unserer Meinung ein Verstoß gegen § 29 Abs. 3 SchulG anzusehen.

    Stimmt die Verwaltung dieser Sichtweise zu ?

 

3. Muss in diesem Zusammenhang nach § 29 Abs. 6 SchulG die Schulaufsichtsbehörde

    eingeschaltet werden oder wurde diese bereits benachrichtigt ?

 

 

Antwort des Fachamtes:

 

Zu 1.:

Dieses Vorgehen der HASPA ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Zu 2.:

Von der Schulleiterin des Lessing-Gymnasiums wie auch von dem Schulleiter des Gymnasiums Harksheide, wo ebenfalls Terminals zum bargeldlosen Erwerb der Bons für die Mittagsverpflegung aufgestellt worden sind, ist der Verwaltung mitgeteilt worden, dass keine Kontoeröffnungsgespräche geführt worden sind.

Insofern liegt auch kein möglicher Verstoß gegen § 29 SchulG vor.

 

Zu 3.:

Aus der Beantwortung zu 2. ergibt sich, dass kein Verstoß vorliegt und insofern auch die Schulaufsicht nicht eingeschaltet werden muss.