Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

a) Der von der Stadtvertretung am 05.02.2008 gefasste Aufstellungsbeschluss wird wie folgt abgeändert:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 271 Norderstedt "Rechenzentrum Stadtwerke“, Gebiet: westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördliche Begrenzung 130 m nördlich Buchenweg, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 25.03.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Rechenzentrums.

 

·         Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen zur Neugestaltung des Verkehrsknotens Buchenweg/ Ulzburger Straße

·         Sicherung eines Grünzuges

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 271 " Rechenzentrum Stadtwerke“ Gebiet: westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördliche Begrenzung 130 m nördlich Buchenweg, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 25.03.2011 (Anlage 3) wird als Grundlage für die Unterrichtung der Öffentlichkeit gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 5, 6,7, und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.