Sitzung: 07.04.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0120
Beschluss:
a) Der von der Stadtvertretung am 05.02.2008
gefasste Aufstellungsbeschluss wird wie folgt abgeändert:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 271 Norderstedt "Rechenzentrum
Stadtwerke“, Gebiet: westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördliche
Begrenzung 130 m nördlich Buchenweg, beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 25.03.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung
in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Errichtung eines Rechenzentrums.
·
Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen zur Neugestaltung des
Verkehrsknotens Buchenweg/ Ulzburger Straße
·
Sicherung eines Grünzuges
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 271 "
Rechenzentrum Stadtwerke“ Gebiet:
westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördliche Begrenzung 130 m nördlich
Buchenweg, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das
städtebauliche Konzept vom 25.03.2011 (Anlage 3) wird als Grundlage für die
Unterrichtung der Öffentlichkeit gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 5, 6,7, und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.