Sitzung: 07.04.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0122
Beschluss:
Für
den Bereich des Abschnittes des Schützenwalls zwischen Stormarnstraße und
Langenharmer Weg (Schützenwall-Süd) sowie den unmittelbar östlich und westlich
angrenzenden Grundstücken soll ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 218
- Norderstedt - mit dem Planungsziel eingeleitet werden, die festgesetzten
öffentlichen Verkehrsflächen in diesem Bereich des Schützenwalls in
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO planungsrechtlich umzuwidmen. Eine Erweiterung
der überbaubaren Fläche soll nicht erfolgen. Vorhandene Siele und Leitungen sowie
deren Zugänglichkeit sind durch entsprechende Festsetzungen und im Falle eines
späteren Verkaufs durch Grunddienstbarkeiten zu sichern.
Mit
einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes Nr. 218 - Norderstedt- sollen
gemäß dem Antrag der Magnus Mineralbrunnen GmbH und Co. KG, Langenharmer Weg
211, vom 28.02.2011 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Zusammenlegung der beiden unmittelbar westlich und östlich an den
Schützenwall-Süd angrenzenden Grundstücke (Langenharmer Weg 211 – 217 bzw.
Langenharmer Weg 219) geschaffen werden.
Die
bei einer Aufhebung des Schützenwall-Süd als öffentliche Verkehrsfläche
entfallende Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Langenharmer Weg
und Stormarnstraße soll durch einen an der Ostgrenze des Grundstücks Langenharmer
Weg 219 festgesetzten öffentlichen Geh- und Radweg mit Begrünungsstreifen und
Beleuchtung kompensiert werden. Nach Realisierung der Verlegung der
Poppenbütteler Straße gemäß Bebauungsplan Nr. 277 - Norderstedt - soll geprüft
werden, ob diese Wegeverbindung entfallen kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.