Beschluss:

 

Für den Bereich des Abschnittes des Schützenwalls zwischen Stormarnstraße und Langenharmer Weg (Schützenwall-Süd) sowie den unmittelbar östlich und westlich angrenzenden Grundstücken soll ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 218 - Norderstedt - mit dem Planungsziel eingeleitet werden, die festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen in diesem Bereich des Schützenwalls in Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO planungsrechtlich umzuwidmen. Eine Erweiterung der überbaubaren Fläche soll nicht erfolgen. Vorhandene Siele und Leitungen sowie deren Zugänglichkeit sind durch entsprechende Festsetzungen und im Falle eines späteren Verkaufs durch Grunddienstbarkeiten zu sichern.

 

Mit einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes Nr. 218 - Norderstedt- sollen gemäß dem Antrag der Magnus Mineralbrunnen GmbH und Co. KG, Langenharmer Weg 211, vom 28.02.2011 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenlegung der beiden unmittelbar westlich und östlich an den Schützenwall-Süd angrenzenden Grundstücke (Langenharmer Weg 211 – 217 bzw. Langenharmer Weg 219) geschaffen werden.

 

Die bei einer Aufhebung des Schützenwall-Süd als öffentliche Verkehrsfläche entfallende Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Langenharmer Weg und Stormarnstraße soll durch einen an der Ostgrenze des Grundstücks Langenharmer Weg 219 festgesetzten öffentlichen Geh- und Radweg mit Begrünungsstreifen und Beleuchtung kompensiert werden. Nach Realisierung der Verlegung der Poppenbütteler Straße gemäß Bebauungsplan Nr. 277 - Norderstedt - soll geprüft werden, ob diese Wegeverbindung entfallen kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.