Sitzung: 07.04.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 11/0121
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4
Abs.2 BauGB
Die vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 dieser
Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr vom 15.03.2011 (Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt,
teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 15.03.2011
(Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die
dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/
Anregungen Privater (Anlage 4 dieser Vorlage) werden entsprechend den
Ausführungen im Vermerk des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom
15.03.2011 (Anlage 5 dieser Vorlage ).
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen/
Anregungen der Privaten wird auf die
Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
vom 15.03.2011 (Anlage 5 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag, wobei die
Abwägung zur Stellungnahme 1 in den Ziffern 1.2.2 und 1.2.3 von „Kenntnisnahme“
in „berücksichtigt“ verändert wird.) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen
sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund
des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein[1]
beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan
Nr. 280 Norderstedt "Garstedter Dreieck West", Gebiet: beidseitig
Buschweg / zwischen Kohfurth, Friedrichsgaber Weg, Buchenweg bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7)
in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.03.2011, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 17.03.2011 ( Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von
der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.