Sitzung: 19.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0169
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 3.) werden
berücksichtigt
1., 3, 5.3, 6.1, 7
teilweise berücksichtigt
2a
nicht berücksichtigt
2b, 5.2
zur Kenntnis genommen
4, 5.1, 6.2, 8, 9, 10.1, 10.2, 10.3, 10.4
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen
der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
3.2, 4.2.5.0, 7.2, 7.3,
teilweise berücksichtigt
1, 7.1, 7.4
nicht berücksichtigt
2, 3.1, 4.2.2.1, 4.2.2.2, 4.2.3.0, 4.2.6.0, 5
zur Kenntnis genommen
4.1, 4.2.1.0, 4.2.4.0, 6
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage
dieser
Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Beschlussvorschlag
c)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 272 Norderstedt "Nördlich Quick-borner
Straße", Gebiet: nördlich der Quickborner Straße, östlich der AKN,
westlich der Ulzburger Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung –
(Anlage 7) und dem Teil B - Text – (Anlage 8 ) in der zuletzt geänderten Fassung
vom 13.04.2011, als Satzung.
Die
Begründung in der Fassung vom 13.04.2011 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.