Beschluss
1. Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende 2.. Nachtragshaushaltssatzung 2011:
„2.
Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für das
Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 17.05.2011 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§
1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
Vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge |
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Gegenüber bisher |
Nunmehr festgesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge |
4.862.100 |
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155.005.100 |
159.867.200 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
3.922.700 |
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154.679.600 |
158.602.300 |
Jahresüberschuss |
939.400 |
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325.500 |
1.264.900 |
Jahresfehlbetrag |
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2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
4.726.100 |
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147.109.600 |
151.835.700 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
4.216.500 |
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143.025.400 |
147.241.900 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
2.700.000 |
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29.088.200 |
31.788.200 |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
2.702.700 |
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33.971.700 |
36.674.400 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 21.700.000 EUR auf 23.200.000
EUR
2.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von
bisher 928,64 Stellen auf 936,08 Stellen
§ 3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Grundsteuer A gegenüber bisher 250 % auf nunmehr 300 %.
Grundsteuer B gegenüber bisher 260 % auf nunmehr 410 %.
Gewerbesteuer
gegenüber bisher 390 % auf nunmehr 420 %.“
2.
Neben der mit dieser Nachtragshaushaltssatzung festgelegten Anhebung der Hebesätze
für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sollen bei den Beratungen
zum Grundhaushalt 2012 / 2013 alle
Möglichkeiten zur Reduzierung bzw. Begrenzung der Aufwendungen geprüft werden.
Die
Verwaltung wird daher beauftragt, nach der Sommerpause hierzu Vorschläge zu unterbreiten.
Hierbei geht es z. B. auch um folgende Themen:
-
Effizienzsteigerung durch Kooperation mit
Dritten
-
Konzeption der offenen Jugendarbeit
-
Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich
Kultur und Bildung
-
Weitere Aufgabenübertragung auf die EGNo
-
Möglichkeiten der Stadtwerke und der städtischen
Unternehmen zur Entlastung des städtischen Haushaltes
Abstimmung gesamt, hier zunächst Einzelabstimmung.
Grundsteuer A 300 %: Bei 34 Ja-, 13
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Grundsteuer B auf 410 %: Bei 29
Ja-, 18 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Gewerbesteuer auf 420 %: Bei 43
Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Abstimmung über Nr. 2 des Beschlussvorschlages:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig
angenommen.
Abstimmung GESAMT:
Bei 31 Ja- und 17 Nein-Stimmen
mehrheitlich angenommen.