Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss

 

1. Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende 2.. Nachtragshaushaltssatzung 2011:

„2. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des § 95 b  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 17.05.2011 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

Vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

Nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

4.862.100

 

155.005.100

159.867.200

Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.922.700

 

154.679.600

158.602.300

Jahresüberschuss

 939.400

 

325.500

1.264.900

Jahresfehlbetrag 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.726.100

 

147.109.600

151.835.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.216.500

 

143.025.400

147.241.900

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

2.700.000

 

29.088.200

31.788.200

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

2.702.700

 

33.971.700

36.674.400

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen     von bisher 21.700.000 EUR auf 23.200.000 EUR

 

2. Die Gesamtzahl der im Stellenplan

    ausgewiesenen Stellen                                   von bisher     928,64 Stellen auf  936,08 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

 

Grundsteuer A  gegenüber bisher 250 % auf nunmehr 300 %.

Grundsteuer B  gegenüber bisher 260 % auf nunmehr 410 %.

Gewerbesteuer gegenüber bisher 390 % auf nunmehr 420 %.“

 

2. Neben der mit dieser Nachtragshaushaltssatzung festgelegten Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sollen bei den Beratungen zum Grundhaushalt 2012 / 2013  alle Möglichkeiten zur Reduzierung bzw. Begrenzung der Aufwendungen geprüft werden.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, nach der Sommerpause hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Hierbei geht es z. B. auch um folgende Themen:

-       Effizienzsteigerung durch Kooperation mit Dritten

-       Konzeption der offenen Jugendarbeit

-       Optimierung der Zusammenarbeit im Bereich Kultur und Bildung

-       Weitere Aufgabenübertragung auf die EGNo

-       Möglichkeiten der Stadtwerke und der städtischen Unternehmen zur Entlastung des städtischen Haushaltes

 

 


Abstimmung gesamt, hier zunächst Einzelabstimmung.

 

Grundsteuer A 300 %: Bei 34 Ja-, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

 

Grundsteuer B auf 410 %: Bei 29 Ja-, 18 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

 

Gewerbesteuer auf 420 %: Bei 43 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

 

Abstimmung über Nr. 2 des Beschlussvorschlages:

 

Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Abstimmung GESAMT:

 

Bei 31 Ja- und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.