Beschluss:

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der 1. öffentlichen Auslegung, sowie der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

 

berücksichtigt

 

Punkt 2;   Punkt 3;   Punkt 4.5;   Punkt 5;

 

teilweise berücksichtigt

 

 

nicht berücksichtigt

 

 

zur Kenntnis genommen

 

Punkt 1;     Punkt 4.1-4.4 + 4.6 – 4.7; Punkt 5a;

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der 1. öffentlichen Auslegung , sowie der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden

 

berücksichtigt

 

Punkt 1;    Punkt 3.1 + 3.2;

 

teilweise berücksichtigt

 

Punkt 2;

 

nicht berücksichtigt

 

Punkt 3.3 ;   Punkt 4 und  4 a;

 

zur Kenntnis genommen

 

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 145 Nord Norderstedt, 1. Änderung "Nachverdichtung Poppenbütteler Straße Ost", Gebiet: Östlich Poppenbütteler Straße / südlich Glashütter Damm / westlich und nördlich Fußwege zur Schwentinestraße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 7 ) in der zuletzt geänderten Fassung vom 12.08.2011, als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 12.08.2011 (Anlage 8) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Abstimmung:

 

Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.