Beschluss:

a)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 2 und 4) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlagen 3 und 5) zur Kenntnis.

 

b)     Der Rahmenkonzeptentwurf zur Ulzburger Straße, Abschnitt zwischen Rathausallee und der Straße Harckesheyde, gemäß Anlagen 6 und 7 in der Fassung vom 01.08.2011 wird beschlossen.

 

Die Erläuterung in der Fassung vom 01.08.2011 (Anlage 8) wird gebilligt.

 

Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.