Sitzung: 18.08.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0172
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 278, Gebiet: südlich
Grundschule Müllerstraße / nördlich Grünzug Ossenmoorgraben / östlich
Müllerstraße beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom.11.07.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung
in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziele
sind:
-
Festsetzung von Bauflächen für ca. 40 Wohneinheiten als Einzel- und Doppelhäuser;;
-
Änderung der im B-Plan 145-Mitte festgesetzten Verkehrsflächen der
Müllerstraße;
-
Festsetzung von öffentlichen Grünflächen, Ausgleichsflächen und eines
Regenrückhaltebeckens am Ossenmoorgraben;
-
Festsetzungen zum Baum- und Knickschutz;
-
Festsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien (Solarnutzung).
Ein
verbindliches innovatives Energiekonzept, wie unter 2.6 der Kurzbegründung in
Anlage 5 beschrieben, ist als
Bestandteil des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen. Die Schaffung von
Planungsrecht wird von der Vorlage eines derartigen Konzeptes abhängig gemacht.
Vom Investor sind die Kosten für die
Wiederherstellung der Müllerstraße im Abschnitt westlich des Baugebietes zu
übernehmen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 278 „Müllerstraße-Süd", Gebiet:
südlich Grundschule Glashütte / nördlich Grünzug Ossenmoorgraben / östlich
Müllerstraße die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das
städtebauliche Konzept gemäß Anlage 4
wird als Grundlage für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1; 2; 3.1; 4; 6; 7; 8; 9; und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage
durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.