Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

a)    Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 278, Gebiet: südlich Grundschule Müllerstraße / nördlich Grünzug Ossenmoorgraben / östlich Müllerstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom.11.07.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Planungsziele sind:

-       Festsetzung von Bauflächen für ca. 40 Wohneinheiten als Einzel- und Doppelhäuser;;

-       Änderung der im B-Plan 145-Mitte festgesetzten Verkehrsflächen der Müllerstraße;

-       Festsetzung von öffentlichen Grünflächen, Ausgleichsflächen und eines
Regenrückhaltebeckens am Ossenmoorgraben;

-       Festsetzungen zum Baum- und Knickschutz;

-       Festsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien (Solarnutzung).

 

Ein verbindliches innovatives Energiekonzept, wie unter 2.6 der Kurzbegründung in Anlage  5 beschrieben, ist als Bestandteil des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vorzulegen. Die Schaffung von Planungsrecht wird von der Vorlage eines derartigen Konzeptes abhängig gemacht.
 Vom Investor sind die Kosten für die Wiederherstellung der Müllerstraße im Abschnitt westlich des Baugebietes zu übernehmen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 278 „Müllerstraße-Süd", Gebiet: südlich Grundschule Glashütte / nördlich Grünzug Ossenmoorgraben / östlich Müllerstraße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept gemäß  Anlage 4 wird als Grundlage für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1; 2; 3.1; 4; 6; 7; 8; 9; und 11 der Anlage 6 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.