Sitzung: 03.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0207
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 286 Norderstedt "Berliner Allee/Ochsenzoller Straße", Gebiet:
zwischen Ochsenzoller Straße, Krummer Weg, Tannenstieg und Tannenhofstraße (Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
erfolgen.
Das
städtebauliche Konzept vom 15.09.2011 (Anlage 3) wird als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Dabei sind folgende
Sachverhalte mit aufzunehmen:
·
Es soll im
nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes ein Kreisverkehrsplatz mit 35 m
Durchmesser eingeplant werden, wie dies auch am geplanten Kreisverkehrsplatz
Achternfelde vorgesehen ist.
·
Es soll geprüft
werden, ob es möglich ist, die Straße Krummer Weg an der Ochsenzoller Straße
abzubinden, um dort Schleichverkehre zu unterbinden
·
Es soll ein Rad-
und Fußweg von der Ochsenzoller Straße/Berliner Allee zur Tannenhofstraße durch
das Gebiet geführt werden.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 2, 3.1, 4, 6-9, und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.
Das
Verfahren ist als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.
In
der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der B-Plan ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
In
Abänderung der ursprünglichen Planungsziele wird auf die Verlängerung der
Berliner Allee zur Tannenhofstraße verzichtet.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.