Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

Mit den in dem Jahre 2009 durchgeführten Baumaßnahmen sowie dem zuvor abgeschlossenen Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen

 

  • Mischverkehrsfläche mit Wendeanlage
  • Parkplätze
  • Straßenentwässerung
  • Straßenbegleitgrün
  • Beleuchtungseinrichtung
  • Grunderwerb

 

in der Straße „Am Kielortplatz“ im o. g. Bereich mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr..B 11/0405 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 03.11.2011 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.

 

Für die Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS Erschließungsbeiträge zu erheben.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.