Sitzung: 03.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 11/0405
Beschluss:
Mit
den in dem Jahre 2009 durchgeführten Baumaßnahmen sowie dem zuvor
abgeschlossenen Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen
- Mischverkehrsfläche
mit Wendeanlage
- Parkplätze
- Straßenentwässerung
- Straßenbegleitgrün
- Beleuchtungseinrichtung
- Grunderwerb
in
der Straße „Am Kielortplatz“ im o. g. Bereich mit den Ausbaumerkmalen der
Vorlage Nr..B 11/0405 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Verkehr am 03.11.2011 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig
und endgültig hergestellt.
Für
die Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen
Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS
Erschließungsbeiträge zu erheben.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.