Sitzung: 17.11.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: B 11/0438
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 289 Norderstedt
"Nördliche Erweiterung Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: Zwischen
Fuchsmoorweg/ Hopfenweg und Hummelsbütteler Steindamm beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 07.02.2011 festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Festsetzung
von gewerblichen Bauflächen
·
Festsetzung
einer vorhandenen Splittersiedlung als gemischte Bauflächen
- Sicherung und Erhalt
der landschaftsprägenden Knicks / Redder am Hopfenweg und Fuchsmoorweg
- Festsetzung eines
Grünzuges
.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 289 Norderstedt "Nördliche Erweiterung Gewerbegebiet Glashütte",
Gebiet: Zwischen Fuchsmoorweg/ Hopfenweg und Hummelsbütteler Steindamm die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu beteiligen.
Das
städtebauliche Konzept vom 20.10.2011 (Anlage 3) wird als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1,2, 3.1, 4, 6-9 und 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.