Sitzung: 13.03.2012 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 12/0079
Beschluss:
Für die Betreuungsangebote an den Offenen Ganztagsgrundschulen
werden mit Wirkung vom 01.08.2012 ab dem Schuljahr 2012/2013 folgende
privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpflegungsgelder pro Monat erhoben:
Betreuungsmodule |
Entgelt |
Entgelt |
Entgelt |
6:30 Uhr - Unterrichtsbeginn |
40
€ |
33
€ |
25
€ |
7:30 Uhr - Unterrichtsbeginn |
20
€ |
17
€ |
13
€ |
Unterrichtsende – 14:00 Uhr |
35
€ |
30
€ |
23
€ |
Unterrichtsende – 15:00 Uhr |
60
€ |
52
€ |
40
€ |
Unterrichtsende – 16:00 Uhr |
90
€ |
78
€ |
60
€ |
16:00 – 17:30 Uhr |
30
€ |
25
€ |
19
€ |
Verpflegungsgeld für Mittagessen |
35
€ |
29
€ |
22
€ |
Das Entgelt wird pro Schuljahr abzüglich der
Schulferien also für 10 Monate (September – Juni) erhoben.
In den Schulferien wird insgesamt 8 Wochen pro Schuljahr ein Ferienmodul
angeboten, das wochenweise gebucht werden kann. Es wird dafür folgendes
privatrechtliches Entgelt und Verpflegungsgeld pro Woche erhoben:
Ferienmodul |
|
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
50
€ |
Verpflegungsgeld für Mittagessen |
8
€ |
Für die Entgeltsätze der Betreuungsangebote in den
Offenen Ganztagsgrundschulen finden die Richtlinien zur
Bildung einer Sozialstaffel nach § 10 der Satzung für die
Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt für die Ermäßigung der
Regelgebühren Anwendung. Die Betreuungsentgelte
werden analog der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten auf volle Euro
abgerundet.
Das Verpflegungsgeld für die Betreuung wird analog des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 auf 35,00 € gesenkt.
Ebenso findet die dort beschlossene Sozialstaffelregelung inkl.
Geschwisterermäßigung Anwendung.
Für die Teilnahme an Kursen, die im Rahmen der OGGS
angeboten werden, wird ein Entgelt von 5 € pro Kurs im Monat für Schülerinnen
und Schüler, die nicht für Module angemeldet sind, erhoben.
Abstimmung:
Bei 42 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig
angenommen.