Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Teilstrecke der Straße Schützenwall zwischen den Straßen Langenharmer Weg und Stormarnstraße, nämlich der Verlauf ab Stormarnstraße bis 15 m vor der Einmündung zum Langenharmer Weg und die westliche Aufweitungsfläche (Dreiecksfläche) zum Langenharmer Weg hin, werden gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig- Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, berichtigt 2004 S. 140) in der zurzeit geltenden Fassung eingezogen, da sie aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 218 (Gebiet Schützenwall-Süd) keine Verkehrsbedeutung mehr haben.

 

Die Verwaltung wird gebeten mit der Post AG, bezüglich einer geeigneten Standortverlegung des Briefkastens an der Ecke Langenharmer Weg und Schützenwall, Rücksprache zu halten.


Abstimmung über die Vorlage:

 

Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.