Sitzung: 03.05.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 12/0141
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 150 Norderstedt, 6. Änderung "Gewerbegebiet westlich der
Lawaetzstraße", Gebiet: westlich Lawaetzstraße, nördlich
planfestgestellter Oadby and Wigston-Straße, südlich der Sportanlagen an der Lawaetzstraße,
östlich des Forstes Rantzau die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der
Vorentwurf, die textlichen Festsetzungen und die Begründung vom 11.04.2012 (Anlage 2 - 4)
werden als Grundlage für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.