Sitzung: 03.05.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 12/0155
Beschluss
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 270 A Norderstedt "Harckesstieg West",
Gebiet: südlich Mühlenweg / westlich Harckesstieg / nördlich Harckesheyde /
östlich Schulweg beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 30.11.2011 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ziel ist die Festsetzung von Bauflächen
für Wohnungsbau in gemischter Bauweise
- Festsetzung von Grünschutzstreifen und
Erhaltungsgeboten für die im Plangebiet vorhandenen Knicks und Bäume
- Festsetzung von Straßenverkehrsflächen
die aus einem Gesamtkonzept für das Gebiet Harckesheyde / Mühlenweg
entwickelt werden
- Nutzung des derzeit unbebauten
Grundstückes Schulweg 74 zur verkehrlichen Anbindung des neuen
Wohngebietes an den Nahversorgungsstandort Ulzburger Straße und an die
ÖPNV-Haltepunkte
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.