Sitzung: 04.06.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Vorlage: B 12/0195
Beschluss:
Um für die bestehenden Darlehen Zinsänderungsrisiken
auszuschließen und die zukünftigen Zinsaufwendungen unter Ausnutzung des zur
Zeit historisch niedrige Zinsniveaus zu senken wird die bisher festgelegte
Begrenzung des Volumens von Zinssicherungsinstrumenten (bisher 30 % des
Gesamtdarlehensbestandes) aufgehoben.
Abstimmung:
Bei 10 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.