Sitzung: 21.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0182
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost",
Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des
Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw.
südlich des Autoverwerters Kiesow Teil A – Planzeichnung und Teil B –
Text in der Fassung vom 18.04.2012 wird beschlossen. Der Teil B- Text
wird in Nr. 4.1 Satz 2 wie folgt geändert: „Ein befestigter Asphaltstreifen bis
zu einer halben Breite des Weges ist zulässig.“
Die
Begründung in der Fassung vom 18.04.2012 wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" -,
und die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen
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bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
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Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
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Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
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Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
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Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
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Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007
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Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten
Standorten
Stand:
2005
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Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
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Schalltechnische Untersuchung Stand:
2011
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Grünplanerischer Fachbeitrag Stand:
2012
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Faunistische Potenzialabschätzung Stand:
2010
artenschutzfachliche Betrachtung
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Gutachten zu Altablagerungen/Altstandorten Stand: 1993 - 2011
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen
des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die so geänderte Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.