Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost", Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text in der Fassung vom 18.04.2012 wird beschlossen. Der Teil B- Text wird in Nr. 4.1 Satz 2 wie folgt geändert: „Ein befestigter Asphaltstreifen bis zu einer halben Breite des Weges ist zulässig.“

Die Begründung in der Fassung vom 18.04.2012 wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" -, und die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen

 

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                  Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt         Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                    Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                  Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                          Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                                    Stand: 1992 - 2007

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten

                                                                                                                              Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·         Schalltechnische Untersuchung                                                                           Stand: 2011

·         Grünplanerischer Fachbeitrag                                                                              Stand: 2012

·         Faunistische Potenzialabschätzung                                                                     Stand: 2010
artenschutzfachliche Betrachtung

·         Gutachten zu Altablagerungen/Altstandorten                                           Stand: 1993 - 2011

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die so geänderte Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.