Sitzung: 20.09.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0347
Beschluss
a)
Analog §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Rahmenplanes der Stadt Norderstedt "Wohnbauflächen Mühlenweg -
Harckesheyde", Gebiet: Zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet
Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 03.09.2012 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung
in Anlage 3 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Erhalt und Sicherung der Grünzüge am östlichen
Plangebietsrand und entlang des Harckesstieges
·
Festsetzung von Ausgleichsflächen im Grünzug am
östlichen Plangebietsrand
·
Erhalt und Sicherung der vorhandenen Knicks und
der dazugehörenden Knickschutzbereiche
·
Erschließung des Plangebietes auf Grundlage der
Erschließungsvariante 5 (alle
Fahrbeziehungen sind offen, jedoch ohne Durchbindung des Schulweges an den
Mühlenweg)
·
Entwicklung des Gebietes mit einer von Norden nach
Süden zunehmenden baulichen Dichte
·
Mischung der Bauformen (Einzel-, Doppel-,
Reihenhaus und Geschosswohnungsbau)
·
Integration von gefördertem Wohnungsbau
·
Maximal III-geschossig + Staffelgeschoss
·
Entwicklung eines reinen bzw. teilweise
allgemeinen Wohngebietes
·
Anordnung einer Kindertagesstätte auf einem
Grundstück der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt am Grünzug Harckesstieg
·
Integration eines Gebietsspielplatzes
·
Schaffung von Kommunikationsräumen
·
Entwicklung eines nachhaltigen Energiekonzeptes
b) Analog § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens
zur Aufstellung eines Rahmenplanes der Stadt Norderstedt "Wohnbauflächen
Mühlenweg - Harckesheyde", Gebiet: Zwischen Schulweg im Westen und
Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde (Anlage 1 der Einladung) die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Parallel soll die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Der
Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ Strukturkonzept – Entwurf
vom 03.09.2012 (Anlage 4 der Einladung) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern
1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9., 11., und 12
der Anlage 6 der Vorlage der Einladung durchzuführen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.