Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

a)    Analog §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Rahmenplanes der Stadt Norderstedt "Wohnbauflächen Mühlenweg - Harckesheyde", Gebiet: Zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 03.09.2012 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Erhalt und Sicherung der Grünzüge am östlichen Plangebietsrand und entlang des Harckesstieges

·         Festsetzung von Ausgleichsflächen im Grünzug am östlichen Plangebietsrand

·         Erhalt und Sicherung der vorhandenen Knicks und der dazugehörenden Knickschutzbereiche

·         Erschließung des Plangebietes auf Grundlage der Erschließungsvariante  5 (alle Fahrbeziehungen sind offen, jedoch ohne Durchbindung des Schulweges an den Mühlenweg)

·         Entwicklung des Gebietes mit einer von Norden nach Süden zunehmenden baulichen Dichte

·         Mischung der Bauformen (Einzel-, Doppel-, Reihenhaus und Geschosswohnungsbau)

·         Integration von gefördertem Wohnungsbau

·         Maximal III-geschossig + Staffelgeschoss

·         Entwicklung eines reinen bzw. teilweise allgemeinen Wohngebietes

·         Anordnung einer Kindertagesstätte auf einem Grundstück der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt am Grünzug Harckesstieg

·         Integration eines Gebietsspielplatzes

·         Schaffung von Kommunikationsräumen

·         Entwicklung eines nachhaltigen Energiekonzeptes

 

b)    Analog § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung eines Rahmenplanes der Stadt Norderstedt "Wohnbauflächen Mühlenweg - Harckesheyde", Gebiet: Zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde (Anlage 1 der Einladung) die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Parallel soll die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Der Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ Strukturkonzept – Entwurf vom 03.09.2012 (Anlage 4 der Einladung) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1., 2., 3.1, 4., 6., 7., 8., 9., 11., und 12  der Anlage 6 der Vorlage der Einladung durchzuführen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.