Sitzung: 01.11.2012 Bildungswerkeausschuss
Vorlage: B 12/0389
Frau Ebert stellt
den Antrag, die VHS Satzung nicht zu ändern und die Honorarordnung in Kraft zu
lassen.
Der
Beschlussvorschlag sowie der Antrag von Frau Ebert werden von den
Ausschussmitgliedern diskutiert.
Frau
Wangelin nimmt ab 19.10 an der Sitzung teil.
Frau
Krogmann stellt den vorgelegten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag
1.
§§ 6 und 14 der
Satzung für die Volkshochschule der Stadt Norderstedt erhalten folgende Fassungen:
§ 6 Kursleitungen und
Referenten
1.
Die Kursleitungen und die Referent/innen üben ihre Tätigkeit an der VHS
im Allgemeinen nebenberuflich aus. Kursleitungen erhalten jeweils für die Dauer
eines Arbeitsabschnittes, Referent/innen für bestimmte Veranstaltungen einen
Lehrauftrag.
2.
Die Kursleitungen und Referent/innen erhalten Honorare nach den Bestimmungen
der Honorarregelung, die von der Werkleitung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Entwicklung der Volkshochschule festgelegt wird.
3.
Die VHS-Leitung soll jährlich mindestens einmal die Versammlung aller Kursleitungen
einberufen.
4.
Für das Erreichen der Unterrichtsziele, für die Aufrechterhaltung der
Sicherheit und Ordnung während des Unterrichtes ist die jeweilige Kursleitung
verantwortlich.
§ 14 Inkrafttreten der
Satzung
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung für die
Volkshochschule Norderstedt in der Fassung vom 01.07.2006 außer Kraft.
2. Die Honorarordnung für die VHS
Norderstedt wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen,1 Enthaltung