Frau Ebert stellt den Antrag, die VHS Satzung nicht zu ändern und die Honorarordnung in Kraft zu lassen.

 

Der Beschlussvorschlag sowie der Antrag von Frau Ebert werden von den Ausschussmitgliedern diskutiert.

 

Frau Wangelin nimmt ab 19.10 an der Sitzung teil.

 

Frau Krogmann stellt den vorgelegten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag

1.    §§ 6 und 14 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Norderstedt erhalten folgende Fassungen:

 

§ 6 Kursleitungen und Referenten

1.         Die Kursleitungen und die Referent/innen üben ihre Tätigkeit an der VHS im Allgemeinen nebenberuflich aus. Kursleitungen erhalten jeweils für die Dauer eines Arbeitsabschnittes, Referent/innen für bestimmte Veranstaltungen einen Lehrauftrag.

2.         Die Kursleitungen und Referent/innen erhalten Honorare nach den Bestimmungen der Honorarregelung, die von der Werkleitung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung der Volkshochschule festgelegt wird.

3.         Die VHS-Leitung soll jährlich mindestens einmal die Versammlung aller Kursleitungen einberufen.

4.         Für das Erreichen der Unterrichtsziele, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung während des Unterrichtes ist die jeweilige Kursleitung verantwortlich.

 

§ 14 Inkrafttreten der Satzung

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung für die Volkshochschule Norderstedt in der Fassung vom 01.07.2006 außer Kraft.

 

 

2.    Die Honorarordnung für die VHS Norderstedt wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen,1 Enthaltung