Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Gemäß § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Neufassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. Seite 631), berichtigt am 29.04.2004 (GVOBl. Schl.-H. Seite 140), in der zurzeit geltenden Fassung, wird folgende Straße der Stadt Norderstedt

von einer Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3 a StrWG zu einer sonstigen öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b, nämlich zu einem selbständigen Fuß- und Radweg und für den ldw. Verkehr befahrbar, umgestuft:

 

Straßenbezeichnung                     Flur     Gemarkung        Flurstücke

 

Achtern Born                                    07        Harksheide            84/1 teilweise

ab Ausbauende (Zufahrt zum

Grundstück Achtern Born 1) bis

Jägerlauf

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  einstimmig beschlossen.