Beschluss:

 

a)    Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eigegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 01.09.2012 (Anlage 3 dieser Vorlage) berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 01.09.2012 (Anlage 3 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 84 Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan 173 Ost, Norderstedt, 2. Änderung und Ergänzung „Kindertagesstätte an der Moorbek“, Gebiet: östlich Friedrichsgaber Weg/beidseitig der Moorbek/nordwestlich des Moorbekparkes, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung der Anlagen vom 01.09.2012 als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 01.09.2012 (Anlage 6) wird gebilligt.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 173 Ost, Norderstedt, Gebiet: ehem. Fensterfabrik östlich Friedrichsgaber Weg, westlich und nördlich der Moorbek (Anlage 7) und B 173 West, Norderstedt, Gebiet: südlich Rantzauer Forstweg (Anlage 8) werden im überplanten Bereich aufgehoben.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während den Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 49; davon waren 44 anwesende.

 

Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.