Sitzung: 15.11.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 12/0421
Beschluss
a) Das
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der
Behördenbeteiligung ist in einem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom
22.10.2012 in der Anlage 2 der Einladung (Tabelle: Abwägungsvorschläge über die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.
Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 22.10.2012 (Anlage 2 der Einladung)
erfolgen.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 6. Änderung "Gewerbegebiet westlich der Lawaetzstraße", Gebiet: westlich Lawaetzstraße, nördlich planfestgestellter Oadby-and-Wigston-Straße, südlich der Sportanlagen an der Lawaetzstraße, östlich des Forstes Rantzau Teil A – Planzeichnung (Anlage 6 Einladung) und Teil B – Text (Anlage 7 der Einladung) in der Fassung vom 22.10.2012 wird beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 22.10.2012 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes,
Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 6.
Änderung "Gewerbegebiet westlich der Lawaetzstraße" -, sowie
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen
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bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
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Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
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Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
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Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
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Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
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Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 150, 6. Änderung Stand: 2012
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG im Rahmen
der 6. Änderung des B-Plans Nr. 150 der Stadt
Norderstedt Stand:
2012
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Altlastengutachten Stand:
2012
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von
der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.