Beschluss

a)    Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der Behördenbeteiligung ist in einem tabellarischen Vermerk der Verwaltung vom 22.10.2012 in der Anlage 2 der Einladung (Tabelle: Abwägungsvorschläge über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange) zu entnehmen.

 

Die Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 22.10.2012 (Anlage 2 der Einladung) erfolgen.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 6. Änderung "Gewerbegebiet westlich der Lawaetzstraße", Gebiet: westlich Lawaetzstraße, nördlich planfestgestellter Oadby-and-Wigston-Straße, südlich der Sportanlagen an der Lawaetzstraße, östlich des Forstes Rantzau Teil A – Planzeichnung (Anlage 6 Einladung) und Teil B – Text (Anlage 7 der Einladung) in der Fassung vom 22.10.2012 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 22.10.2012 (Anlage 8) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 150 Norderstedt, 6. Änderung "Gewerbegebiet westlich der Lawaetzstraße" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen

 

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                    Stand: November 1993

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005

Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                    Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                  Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                          Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne                                  Stand:  1992 - 2007

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                                          Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt         Stand: 2007

·        Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 150, 6. Änderung       Stand: 2012

·        Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG im Rahmen

der 6. Änderung des B-Plans Nr. 150 der Stadt Norderstedt                               Stand: 2012

·        Altlastengutachten                                                                                     Stand: 2012

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.


Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.