Beschluss:

a)     Entscheidung  über die Behandlung des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 3a Abs. 3 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen Privater (Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 Anlage 3) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw. zur Kenntnis genommen.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen/Anregungen der Privaten wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung für Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012.(Anlage 5 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil  des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)    Entscheidung über die Behandlung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 4 dieser Vorlage) wird entsprechend den Ausführungen  des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw. zur Kenntnis genommen.

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5 dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind Bestandteil  des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

c)     Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7 ) und dem Teil B - Text – (Anlage 8 ) in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.11.2012, als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom 22.11.2012... ( Anlage 9) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

d)    Monitoring

Während des Kitabetriebes ist ein Altlastenmonitoring durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend umzusetzen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen: 49; davon waren 44 anwesend.

 

Bei 40 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.