Sitzung: 17.01.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 12/0517
Beschluss
a) Aufstellungsbeschluss
Auf Antrag der Matrix
Projekt 7 GmbH + Co. KG, Hamburg, vom 11.12.12 wird gemäß § 12 BauGB die
Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung Herold-Center nach
Süden", Gebiet: zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich
Ochsenzoller Straße beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.12.2012 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 1 der Einladung). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Erweiterung des
Einkaufszentrums durch ein Geschäftsgebäude mit einem Warenhaus und
Angeboten für Geschäfte und kommunale Einrichtungen
- Attraktivierung und
Verlängerung der Einkaufspassage in Nord-Süd-Richtung
- Erweiterung des
Parkraumangebotes für den Kundenverkehr
- Neuorganisation der
Anlieferungssituation in Verbindung mit dem Geschäftskomplex
- Sicherung von
Straßenverkehrsflächen für einen Abschnitt Berliner Allee
Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 180 Norderstedt wird für den Plangeltungsbereich des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 303 Norderstedt aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung und der Behördenbeteiligung
Gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung
Herold-Center nach Süden", Gebiet: zwischen Berliner Allee und
Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße (Anlage 5 und 6) die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) erfolgen.
Das Bebauungskonzept
(Anlage 5 und 6) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gebilligt.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 11
und 13. der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: …
Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.