Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0

Beschluss:

 

Der oder dem Vorsitzenden der in Norderstedt gewählten Beiräte (i.S.d. § 47 d/47 e der Gemeindeordnung) oder einem von ihr oder ihm beauftragten Mitglied des Beirates wird in den öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse in allen Angelegenheiten, welche die vom Beirat vertretene Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Norderstedt betreffen, auf deren Wunsch das Wort erteilt (gem. § 16 c Abs. 2 GO).

Die Beiräte werden gebeten, sich vor der jeweiligen Sitzung mit dem/der Vorsitzenden in Verbindung zu setzen.


Abstimmung:

 

Bei 41 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.