Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 270 A Norderstedt „Harckesstieg West“ beschließt die Stadt Norderstedt aufgrund der § 14 und 16 des BauGB i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) die Satzung über die befristete Veränderungssperre für das Gebiet „Schulweg 74“.

 

Der von der Veränderungssperre erfasst Teilbereich besteht aus dem Flurstück 680, Flur 3, Gemarkung Harksheide. Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.03.2013 bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung- und dem Teil B –Text- dargestellt (vgl. verkleinerte Fassung in der Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses war am 09.05.2012 abgeschlossen.

 

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs.2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 49; davon anwesend: 46.

 

Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.