Sitzung: 23.04.2013 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0637
Beschluss:
Zur Sicherung der Planung des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 270 A Norderstedt „Harckesstieg
West“ beschließt die Stadt Norderstedt aufgrund der § 14 und 16 des BauGB i. V.
m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) die Satzung über die
befristete Veränderungssperre für das Gebiet „Schulweg 74“.
Der von der Veränderungssperre erfasst Teilbereich
besteht aus dem Flurstück
680, Flur 3, Gemarkung Harksheide. Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom 20.03.2013 bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung- und dem Teil B –Text-
dargestellt (vgl. verkleinerte Fassung in der Anlage 3). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Die ortsübliche
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses war am 09.05.2012 abgeschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 16 Abs.2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 49; davon anwesend: 46.
Bei 46 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.