Beschluss

a)  Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 300 Norderstedt "Westlich Lawaetzstraße", Gebiet: südlich Quickborner Straße, östlich Dreibekenweg, westlich Lawaetzstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.03.2013 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·      Entwicklung eines Wohnquartieres mit verschiedenen Bauformen

·      Sicherung der vorhandenen Bebauung entlang der Quickborner Straße

·      Sicherung des erhaltenswerten Knick- und Baumbestandes

·      Entwicklung eines Grünzuges zwischen Lawaetzstraße und Dreibekenweg

·      Entwicklung einer Grün- und Wegeverbindung von der Quickborner Straße zum geplanten Grünzug

·      Verfüllung der ehemaligen Abgrabungsfläche auf angrenzendes Geländeniveau

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)  Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 300 Norderstedt "Westlich Lawaetzstraße", Gebiet: südlich Quickborner Straße, östlich Dreibekenweg, westlich Lawaetzstraße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 (1) BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB aufzufordern.

 

Das städtebauliche Konzept vom 19.03.2013 (Anlage 4 der Einladung) sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes  vom 19.03.2013 (Anlage 5 der Einladung) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9 und 11 der Anlage 7 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.