Sitzung: 23.04.2013 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: A 13/0658
Beschluss:
1.
Bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete sollten zukünftig 30% der
Geschossflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden.
2.
Diese Regelung soll in städtebaulichen Verträgen verpflichtend nach dem BauGB
vereinbart werden.
3.
Die an die Stadt Norderstedt zurückfließenden Mittel aus dem derzeitigen
Bestand des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sollten als
betriebswirtschaftliche Zuschüsse den Bauträgern zur Verfügung gestellt werden.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Verfahren mit dem Innenministerium und
der Investitionsbank Schleswig-Holstein abzustimmen.
5. Die bauliche Umsetzung soll
grundsätzlich durch Bestandshalter, bevorzugt von örtlich am Markt agierenden
Genossenschaften und Wohnungsbauunternehmen erfolgen.
Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der SPD- und
CDU-Fraktion:
Bei 42 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.