Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete sollten zukünftig 30% der Geschossflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden.

2. Diese Regelung soll in städtebaulichen Verträgen verpflichtend nach dem BauGB vereinbart werden.

3. Die an die Stadt Norderstedt zurückfließenden Mittel aus dem derzeitigen Bestand des öffentlich geförderten Wohnungsbaus sollten als betriebswirtschaftliche Zuschüsse den Bauträgern zur Verfügung gestellt werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Verfahren mit dem Innenministerium und der Investitionsbank Schleswig-Holstein abzustimmen.

5. Die bauliche Umsetzung soll grundsätzlich durch Bestandshalter, bevorzugt von örtlich am Markt agierenden Genossenschaften und Wohnungsbauunternehmen erfolgen.


Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion:

 

Bei 42 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.