Sitzung: 18.06.2013 Stadtvertretung
Beschluss: Kenntnisnahme
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: B 13/0716
Die anwesenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter
werden durch Handschlag von der Stadtpräsidentin gem. § 33 Abs. 5
Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten
verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.