Sitzung: 15.08.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0753
Beschlussvorschlag
a) Das
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist den
tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 28.06.2013 (Anlagen 5 und 6) zu
entnehmen.
Die Kopien der eingegangenen Stellungnahmen der TÖB und
der Anregungen Privater sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung
vom 04.03.2013 sind als Anlagen 3, 4 und 2 dieser Vorlage beigefügt.
b) Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt "Erweiterung
Herold-Center nach Süden", Gebiet: Zwischen Berliner Allee und
Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße , Teil A - Planzeichnung
(Anlage 8) und Teil B – Text (Anlage 9) in der Fassung vom 29.07.2013 wird
beschlossen. Dabei ist die Bebauung auf
der Ostseite insgesamt auf die Linie der vorhandenen nördlichen Bebauung zurück
zu nehmen.
Die
Begründung in der Fassung vom 29.07.2013 (Anlage 10) wird gebilligt. Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 303 Norderstedt „Erweiterung Herold-Center nach Süden“ sowie die
Begründung und folgende Arten umweltbezogener Informationen
· bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
· Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
· Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 -
2007
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten
Stand:
2005
· Abschätzung
der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
· Lärmtechnische
Untersuchung Stand:
2013
sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.