Sitzung: 25.09.2013 Stadtwerkeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 13/0916
Beschluss
Der Stadtwerkeausschuss
empfiehlt der Stadtvertretung unter der Maßgabe, dass in der Sitzung vom
23.10.2012 aufgrund der Veröffentlichung der Umlagen nach dem Erneuerbare
Energien Gesetz, nach § 19 Strom-NEV, der Offshore-Haftungsumlage und der
KWK-Umlage sowie dem Entgelt für die Nutzung vorgelagerter Netzebenen am bzw.
bis zum 15. Oktober 2013 keine wesentlichen Änderungen der entsprechenden
Kalkulationsgrundlagen bekannt gegeben werden und dass die Werkleitung dem
Ausschuss gesonderte Erläuterungen zur Veränderung der übrigen Kosten in
nicht-öffentlicher Sitzung gibt:
Die Anpassung der
„Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie der
Stadtwerke Norderstedt“ wird aufgrund des Stadtvertreterbeschlusses vom
29.10.2013 mit Wirkung zum 01.01.2014 in der Fassung der Anlage zur Vorlage Nr.
13/0916 vorgenommen.
Abstimmung über den Änderungsantrag:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.
Abstimmung über
den so geänderten Beschluss:
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig
beschlossen.