Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtvertretung unter der Maßgabe, dass in der Sitzung vom 23.10.2012 aufgrund der Veröffentlichung der Umlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz, nach § 19 Strom-NEV, der Offshore-Haftungsumlage und der KWK-Umlage sowie dem Entgelt für die Nutzung vorgelagerter Netzebenen am bzw. bis zum 15. Oktober 2013 keine wesentlichen Änderungen der entsprechenden Kalkulationsgrundlagen bekannt gegeben werden und dass die Werkleitung dem Ausschuss gesonderte Erläuterungen zur Veränderung der übrigen Kosten in nicht-öffentlicher Sitzung gibt:

 

Die Anpassung der „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie der Stadtwerke Norderstedt“ wird aufgrund des Stadtvertreterbeschlusses vom 29.10.2013 mit Wirkung zum 01.01.2014 in der Fassung der Anlage zur Vorlage Nr. 13/0916 vorgenommen.

 


Abstimmung über den Änderungsantrag:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Abstimmung über den so geänderten Beschluss:

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.