Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend der Verordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 27.02.2007 (Anlage 1) unbefristet neu abzuschließen.

 

Die in dem bisherigen öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbarten Regelungen zu den Themen EDV und Personal werden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

Das Ergebnis der Revisionsverhandlungen wird finanzielle Grundlage des Vertrages und gilt ab dem 01.03.2013.


Abstimmung:

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.