Sitzung: 07.11.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 13/0939
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 146 West Norderstedt, 5. Änderung "Westlich Einkaufszentrum
Immenhof", Gebiet: östlich Billeweg / westlich EKZ Immenhof / nördlich
Glashütter Damm Teil A – Planzeichnung (Anlage 3) und Teil B – Text
(Anlage 4) in der Fassung vom 22.10.2013 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 22.10.2012 (Anlage 5) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 146 West Norderstedt, 5. Änderung "Westlich Einkaufszentrum
Immenhof" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
· bereits eingegangene
umweltbezogene Stellungnahmen mit folgenden Themenkreisen:
o Natur- und
Landschaftsschutz
o Pflanzen-, Baum- und
Knickschutz
o Artenschutz
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
11/1993
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
· Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand:1992
- 2007
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
· Grünordnerischer
Fachbeitrag Stand:
18.10.2013
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.