Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

a)     Aufstellungsbeschluss

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 305 Norderstedt „Richtweg", Gebiet: zwischen U-Bahn-Linie 1, Buschweg, Buchenweg, westlich U-Bahn-Haltestelle Richtweg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom Oktober 2013 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Entwicklung von Wohnbauflächen in innerstädtischer Lage um eine U-Bahn-Haltestelle

·         Entwicklung von heterogen Wohnungstypologien unter den besonderen Aspekten Plusenergiestandard, Elektromobilität und Umzug im Quartier

·         Sicherung erhaltenswerter Grün- und Knickstrukturen

·         Sicherung der inneren Erschließung und einer neuen Anbindung an das externe Straßennetz

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)     Beschluss zur Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens

Im Vorwege der weiteren bauleitplanerischen Verfahrensschritte wird ein konkurrierendes Verfahren mit 4 eingeladenen Planungsgemeinschaften durchgeführt. Ziel ist die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen, grünplanerischen und verkehrlichen Gesamtkonzepts für den 2. Bauabschnitt des „Garstedter Dreiecks“ (siehe Anlage 3).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das konkurrierende Verfahren durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.