Sitzung: 07.11.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 13/0934
Beschluss:
a) Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 305 Norderstedt „Richtweg", Gebiet: zwischen
U-Bahn-Linie 1, Buschweg, Buchenweg, westlich U-Bahn-Haltestelle Richtweg
beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom Oktober 2013 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2).
Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
·
Entwicklung von Wohnbauflächen in innerstädtischer Lage um eine U-Bahn-Haltestelle
·
Entwicklung von heterogen Wohnungstypologien unter
den besonderen Aspekten Plusenergiestandard, Elektromobilität und Umzug im
Quartier
·
Sicherung erhaltenswerter Grün- und
Knickstrukturen
·
Sicherung der inneren Erschließung und einer neuen
Anbindung an das externe Straßennetz
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB).
b) Beschluss
zur Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens
Im
Vorwege der weiteren bauleitplanerischen Verfahrensschritte wird ein
konkurrierendes Verfahren mit 4 eingeladenen
Planungsgemeinschaften durchgeführt. Ziel ist die Erarbeitung eines
integrierten städtebaulichen, grünplanerischen und verkehrlichen Gesamtkonzepts
für den 2. Bauabschnitt des „Garstedter Dreiecks“ (siehe Anlage 3).
Die
Verwaltung wird beauftragt, das
konkurrierende Verfahren durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.