Sitzung: 16.01.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 13/1021
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 235 Norderstedt, 1. Änderung "Kielortring 51", Gebiet: südlich
Segeberger Chaussee, nördlich Kielortring Teil A – Planzeichnung (Anlage
3) und Teil B – Text (Anlage 4) in der Fassung vom 20.12.2013 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 20.12.2013 (Anlage 5) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 235 Norderstedt, 1. Änderung "Kielortring 51" -, sowie die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen mit folgenden
Themenkreisen:
- Natur- und Landschaftsschutz
- Lärm
- Emissionen und Immissionen
- Altlasten und Bodenschutz
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand:
2007
·
Grünordnerischer Fachbeitrag Stand:
18.12.2013
·
Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines BHKW auf dem Grundstück
Kielortring 51 in Norderstedt (Lärmtechnische Untersuchung)
Stand: 02.03.2012
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.