Beschluss

 

Die Stadtvertretung beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre  2014/2015

 

Aufgrund der § 95 ff.  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ___________folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit                                                   2014                             2015

                       

einem Gesamtbetrag der Erträge auf                  185.700.400 EUR          190.035.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf       183.001.200 EUR          185.632.900 EUR

einem Jahresüberschuss von                                 2.699.200  EUR             4.402.700  EUR

einem Jahresfehlbetrag  von                                                              EUR                               EUR

                       

2. im Finanzplan                       

                       

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau-

fender Verwaltungstätigkeit auf                          174.891.100 EUR           180.400.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lau-

fender Verwaltungstätigkeit auf                          169.727.400 EUR           172.299.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf                                                                                 24.552.900 EUR            16.064.100 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

auf                                                                                 32.056.900 EUR        23.711.600 EUR

           

festgesetzt.                  

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

                                                                                                2014                             2015

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

    und Investitionsförderungsmaßnahmen auf     19.400.000 EUR            12.379.400 EUR

2. der Gesamtbetrag der    

    Verpflichtungsermächtigungen auf                   5.035.000 EUR                 860.000 EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                    20.000.000 EUR            20.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie-

   senen Stellen auf                                                        1.015,53 Stellen 1.015,53 Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer                                                                            2014               2015

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

        (Grundsteuer A)                                                                             300 v. H.           300 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                               410 v. H.           410 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                  420 v. H.           420 v. H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah-lungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbür-germeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürger-meister ist verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.

 

§ 5

 

Unerheblich im Sinne der § 4 Abs. 5 Satz 2 sowie § 6 Abs. 1 Ziff. 6 der Gemeindehaushalts-verordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen, wenn der Auszahlungsbetrag für die einzelne Investition oder Investitionsförde-rungsmaßnahme weniger als 100.000 EUR beträgt.

Ebenso gelten Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Bauten und Instandset-zungen an Bauten mit einem Auszahlungsbetrag unter 100.000 EUR als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 der GemHVO-Doppik.“

 

 

 

 

Norderstedt, den

 

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

Bei 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig beschlossen.