Beschluss:

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) „Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth", Gebiet: Östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße in der Fassung vom 16.01.2014 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 16.01.2014 (Anlage 3) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) „Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth" -, sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·                bereits eingegangene Stellungnahmen

·                Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                Stand: November 1993

·                Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt        Stand: 12/2007

·                Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005

Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung                 Stand: 2005

·                Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht              Stand: 12/2007

·                Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                      Stand: 2000

·                Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne                              Stand: 1992 - 2007

·                Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

          verkehrsexponierten Standorten                                                                         Stand: 2005

·                Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte

          Norderstedt                                                                                                          Stand: 2007

·                Umspannwerk Hamburg-Nord, Schallimmissionsprognose für

          4 Bauabschnitte                                                                                                   Stand: 07.02.2012

·                Umspannwerk (UW) Hamburg Nord/ Norderstedt,

          Landschaftspflegerischer Begleitplan                                                      Stand: 01.11.2011

·                Umspannwerk (UW) Hamburg Nord, Berücksichtigung der

          zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes nach

          § 44 Abs. 1 BNatSchG                                                                               Stand: Nov. 2011

·                Umspannwerk (UW) Hamburg Nord/ Norderstedt,

          Floristisch-Faunistisches Fachgutachten                                                   Stand: Juli 2007

·                Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für geplante

          Eingriffe im Zuge der Erweiterung des Umspannwerks

Hamburg-Nord, Sachstandsbericht 2010                                                 Stand: April 2011

·                Kurzexpertise zum Ökokonto Nr.9 Kisdorfer Wohld,

Gemeinde Kisdorf                                                                                    Stand: 13.08.2007

·                Entwicklungskonzept zum Ökokonto Nr. 54

Höllenbek – Lutzhorn, Stadt Barmstedt                                                   Stand: 22.07.2009

·                Kurzexpertise zum Ökokonto Nr.10 Mühlenau in der

Stadt Norderstedt                                                                                               Stand: 2007

·                Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und auf das Landschaftsbild geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

·  finden sich in den Stellungnahmen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 01.06.2012 und 20.02.2013, des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein – Sachgebiet Kampfmittelräumdienst vom 06.06.2012, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012 und 25.02.2014, eines Privaten vom 05.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012 und 07.03.2013, eines Privaten vom 02.03.2013

·  es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Maßnahmen zum Lärmschutz, Kampfmittel, Immissionen des Umspannwerkes, Freileitungsbereich, Verkehrs- und Baulärm

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere

·  finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Segeberg – Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung vom 06.06.2012 und 12.02.2013, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein – Untere Forstbehörde vom 13. Juni 2012 und 19.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012, eines Privaten vom 05.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012 und 07.03.2013, des BUND Schleswig-Holstein vom 18.02.2013, der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein vom 19.02.2013, eines Privaten vom 02.03.2013

·  es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Artenschutz, Lebensraumverlust, Auswirkungen auf gefährdete und geschützte Tierarten, Eingriff in geschützte Biotope, Waldflächen und Lebensräume geschützter Arten, CEF-Maßnahmen (vorgezogene Maßnahmen) für den Amphibienschutz, Maßnahmen zum Biotop- und Amphibienschutz sowie begleitendes Monitoring, Biotop- und Lebensraumverbund

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen

·  finden sich in den Stellungnahmen des Kreises Segeberg – Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung vom 06.06.2012 und 12.02.2013, des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein – Untere Forstbehörde vom 13.06 2012 und 19.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012, eines Privaten vom 05.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012 und 07.03.2013, des BUND Schleswig-Holstein vom 18.02.2013, der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein vom 19.02.2013, eines Privaten vom 02.03.2013

·  es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: geschützten Biotopstrukturen, Knickstrukturen und Pflanzengesellschaften, Kompensationsmaßnahmen, Baumbestand, Ausgleichsflächen und –maßnahmen, Waldumwandlung, -abstand, -ersatz und -verlust

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

·  finden sich in den Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom 05.06.2012, des Wasserverbandes Pinnau-Bilsbek-Gronau vom 06.06.2012, des Kreises Segeberg – Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung vom 06.06.2012, der Freien und Hansestadt Hamburg vom 07.06.2012 und 11.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012, eines Privaten vom 05.06.2012, des BUND Schleswig-Holstein vom 18.02.2013, der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein vom 19.02.2013, eines Privaten vom 02.03.2013

·  es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Agrarstruktur, Wassereinleitung in Verbandsgewässer, Altstandorte, Oberflächenentwässerung, Schutzwasseranschluss, Versiegelung, Renaturierungsmaßnahmen

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

·  finden sich in der Stellungnahme der Hamburger Verkehrsverbund GmbH vom 21.05.2012 und 21.01.2013, des BUND Schleswig-Holstein vom 18.02.2013

·  es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Mobilität und Stärkung des Umweltverbundes, Bedeutung der Moore

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

·  finden sich in den Stellungnahmen der AKN Eisenbahn AG vom 23.05.2012, der Handwerkskammer Lübeck vom 08.06.2012 und 13.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012 und 25.02.2014, eines Privaten vom 06.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012 und 07.03.2013

·  es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutz des Bahnbetriebes und Haftung, Beeinträchtigung bestehender Handwerksbetriebe, Schutz der Freileitungen, Wert von Baugrundstücken

 

sind gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Sollten sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen,  0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.