Sitzung: 06.02.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 14/0028
Beschluss:
Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020) „Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe
und der Wohnbauflächen Haslohfurth", Gebiet: Östlich K 113, südlich
Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und Flensburger Hagen und westlich
der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße in der Fassung vom
16.01.2014 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 16.01.2014
(Anlage 3) wird gebilligt.
Der
Entwurf des 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) „Erweiterungen des
Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth" -,
sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung
Stand: 2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
·
Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne Stand: 1992
- 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand: 2007
·
Umspannwerk Hamburg-Nord,
Schallimmissionsprognose für
4 Bauabschnitte
Stand: 07.02.2012
·
Umspannwerk (UW) Hamburg Nord/ Norderstedt,
Landschaftspflegerischer Begleitplan Stand: 01.11.2011
·
Umspannwerk (UW) Hamburg Nord,
Berücksichtigung der
zentralen Vorschriften des besonderen
Artenschutzes nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG Stand: Nov. 2011
·
Umspannwerk (UW) Hamburg Nord/ Norderstedt,
Floristisch-Faunistisches
Fachgutachten Stand: Juli 2007
·
Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für
geplante
Eingriffe im Zuge der Erweiterung des
Umspannwerks
Hamburg-Nord, Sachstandsbericht
2010 Stand: April 2011
·
Kurzexpertise zum Ökokonto Nr.9 Kisdorfer
Wohld,
Gemeinde Kisdorf Stand: 13.08.2007
·
Entwicklungskonzept zum Ökokonto Nr. 54
Höllenbek – Lutzhorn,
Stadt Barmstedt Stand: 22.07.2009
·
Kurzexpertise zum Ökokonto Nr.10 Mühlenau in
der
Stadt Norderstedt Stand: 2007
·
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf
den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und
Luft, auf Kultur- und Sachgüter und auf das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Mensch
· finden sich in den
Stellungnahmen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein vom 01.06.2012 und 20.02.2013, des
Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein – Sachgebiet
Kampfmittelräumdienst vom 06.06.2012, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012
und 25.02.2014, eines Privaten vom 05.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012
und 07.03.2013, eines Privaten vom 02.03.2013
· es werden Aussagen
getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Maßnahmen zum Lärmschutz, Kampfmittel,
Immissionen des Umspannwerkes, Freileitungsbereich, Verkehrs- und Baulärm
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Tiere
· finden sich in den
Stellungnahmen des Kreises Segeberg – Fachdienst Räumliche Planung und
Entwicklung vom 06.06.2012 und 12.02.2013, des Landesamtes für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein – Untere Forstbehörde
vom 13. Juni 2012 und 19.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012,
eines Privaten vom 05.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012 und 07.03.2013,
des BUND Schleswig-Holstein vom 18.02.2013, der Arbeitsgemeinschaft der
anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein vom 19.02.2013, eines
Privaten vom 02.03.2013
· es werden Aussagen
getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Artenschutz, Lebensraumverlust,
Auswirkungen auf gefährdete und geschützte Tierarten, Eingriff in geschützte
Biotope, Waldflächen und Lebensräume geschützter Arten, CEF-Maßnahmen
(vorgezogene Maßnahmen) für den Amphibienschutz, Maßnahmen zum Biotop- und
Amphibienschutz sowie begleitendes Monitoring, Biotop- und Lebensraumverbund
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Pflanzen
· finden sich in den
Stellungnahmen des Kreises Segeberg – Fachdienst Räumliche Planung und
Entwicklung vom 06.06.2012 und 12.02.2013, des Landesamtes für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein – Untere Forstbehörde
vom 13.06 2012 und 19.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012, eines
Privaten vom 05.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012 und 07.03.2013, des BUND
Schleswig-Holstein vom 18.02.2013, der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten
Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein vom 19.02.2013, eines Privaten vom
02.03.2013
· es werden Aussagen
getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: geschützten Biotopstrukturen,
Knickstrukturen und Pflanzengesellschaften, Kompensationsmaßnahmen,
Baumbestand, Ausgleichsflächen und –maßnahmen, Waldumwandlung, -abstand,
-ersatz und -verlust
Umweltbezogene
Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
· finden sich in den
Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom 05.06.2012, des
Wasserverbandes Pinnau-Bilsbek-Gronau vom 06.06.2012, des Kreises Segeberg –
Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung vom 06.06.2012, der Freien und
Hansestadt Hamburg vom 07.06.2012 und 11.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom
18.07.2012, eines Privaten vom 05.06.2012, des BUND Schleswig-Holstein vom
18.02.2013, der Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in
Schleswig-Holstein vom 19.02.2013, eines Privaten vom 02.03.2013
· es werden Aussagen
getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Agrarstruktur, Wassereinleitung in
Verbandsgewässer, Altstandorte, Oberflächenentwässerung, Schutzwasseranschluss,
Versiegelung, Renaturierungsmaßnahmen
Umweltbezogene
Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
· finden sich in der
Stellungnahme der Hamburger Verkehrsverbund GmbH vom 21.05.2012 und 21.01.2013,
des BUND Schleswig-Holstein vom 18.02.2013
· es werden Aussagen
getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Mobilität und Stärkung des Umweltverbundes,
Bedeutung der Moore
Umweltbezogene
Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
· finden sich in den
Stellungnahmen der AKN Eisenbahn AG vom 23.05.2012, der Handwerkskammer Lübeck
vom 08.06.2012 und 13.02.2013, 50Hertz Transmission GmbH vom 18.07.2012 und
25.02.2014, eines Privaten vom 06.06.2012, eines Privaten vom 06.06.2012 und
07.03.2013
· es werden Aussagen
getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schutz des Bahnbetriebes und Haftung,
Beeinträchtigung bestehender Handwerksbetriebe, Schutz der Freileitungen, Wert
von Baugrundstücken
sind gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sollten sich nach der erneuten Beteiligung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.